Das italienische Außenministerium hat auch für 2025 Zuschüsse und Preise für Übersetzungen von Werken aus dem Italienischen ausgeschrieben.
Anträge auf ZUSCHÜSSE können gestellt werden:
- Für Übersetzungen und/oder die Verbreitung von literarischen und wissenschaftlichen italienischen Werken, auch in digitaler Version, deren Veröffentlichung nicht vor dem 01.08.2025 vorgesehen ist;
- Für die Produktion, Synchronisation, und Untertitelung von Kurz- und Spielfilmen und Fernsehserien in der Massenkommunikation, die nicht vor dem 01.08.2025 realisiert werden;
Es wird außerdem für das Jahr 2025 eine PRÄMIE à 5.000,00 € für Deutschland ausgeschrieben:
- Für italienische literarische und wissenschaftliche Werke, auch in digitaler Form (E-Book), die bereits übersetzt und veröffentlicht wurden, allerdings nach dem 01.01.2024
- Produktion, Synchronisation und Untertitelung von für die Massenmedien bestimmten Kurz- und Langfilmen sowie von Fernsehserien, die bereits realisiert wurden, allerdings nach dem 01.01.2024.
Prämien und Zuschüsse können von Verlagshäusern, Übersetzerinnen und Übersetzern, Produktions-, Vertriebs-, Synchronisations- und Untertitelungsunternehmen, Literaturagenten/-agentinnen/-agenturen und Kultureinrichtungen beantragt werden.
Die Frist für die Antragsstellung fällt am 07.04.2025.
Ausschreibung in zwei Sprachen, Anweisungen auf Deutsch und Formulare finden Sie hier im Teil „Anhänge“.
Bitte die Unterlagen zu Antragsstellung als PDF-Dateien in niedriger Auflösung an folgende Email-Adresse senden: cesare.ghilardelli@esteri.it
Anträge für Werke, die in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland erscheinen bzw. erschienen sind, sollen dem Italienischen Kulturinstitut Stuttgart eingereicht werden.
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich unter Verwendung des bereitgestellten Formulars („modulo di domanda“), das auf Italienisch oder Englisch auszufüllen ist.
Die für die Antragsstellung von Zuschüssen erforderlichen Unterlagen werden im Teil III („Capo III“), Artikel 5 der Ausschreibung aufgelistet:
- bei 5.4. ist die Vorlage für den “zusammengefasster Finanzierungsplan” im Antragsformular schon enthalten
- bei 5.7: Verlage, die in den letzten drei Jahren bereits einen Zuschuss vom italienischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten erhalten haben, müssen einen Bericht über die Verwendung der erhaltenen Zuschüssen beifügen.
Die für die Antragsstellung für Prämien erforderlichen Unterlagen werden im Teil IV („Capo IV“), Art. 6 und 7 der Ausschreibung aufgelistet.
Bitte beachten Sie: Wenn das beantragte Werk nicht innerhalb von drei Jahren (nach Gewährung des Zuschusses) veröffentlich wird, verliert der Zuschuss seine Gültigkeit.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: cesare.ghilardelli@esteri.it